Allgemeine Geschäftsbedingungen

elementar Modedesign UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsführer: Rike Winterberg (Stand: 01.10.2021)

§1 Anwendungsbereich

(1) Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der elementar Modedesign UG (haftungsbeschränkt)Geschäftsführer: Rike Winterberg  (Auftragnehmer), gelten für die Lieferungen, Leistungen und Angebote die nachfolgend wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

 

(2) Die AGB gelten mit der Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber als anerkannt und somit rechtsverbindlich.

§ 2 Angebot und Bestellung

(1) Alle Angebote des Auftragnehmers hinsichtlich der Preise, wie auch der Liefertermine sind freibleibend.

 

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der mündliche oder schriftliche Auftrag von Auftragnehmer und Auftraggeber bestätigt wurde. Ist eine solche Auftragserteilung erfolgt, sind Änderungswünsche des Auftraggebers nicht mehr möglich.

 

(3) Garantien werden vom Auftragnehmer nur bei vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber übernommen.

§ 3 Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftraggeber wählt anhand der vom Auftragnehmer vorgelegten Stoffmuster den von ihm gewünschten Stoff aus. Der Auftragnehmer verarbeitet den ausgesuchten Stoff nach den Wünschen des Auftraggebers hinsichtlich Verarbeitung, Zuschnitt, Farbauswahl und Optionen zu der bestellten Ware.

 

(2) Das gewünschte Modell wird laut Auftrag entweder nach den persönlichen Maßen des Auftraggebers (Maßanfertigung) gefertigt oder in einer Standardgröße ohne Anpassungen an die persönlichen Maße des Auftraggebers (Anfertigung in Standardgröße).

 

(3) Für eine Maßanfertigung können vor der endgültigen Fertigstellung der Ware mehrere Anproben notwendig werden, für die der Auftraggeber zur Verfügung zu stehen hat. Verweigert dies der Auftraggeber, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung für den einwandfreien Sitz des Kleidungsstückes.

 

(4) Bei einer Anfertigung in Standardgröße übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung für die Passform, da keine Anpassungen an die persönlichen Maße des Auftraggebers erfolgen.

§ 4 Maßnehmen

Die Fertigung des Kleidungsstücks erfolgt bei einer Maßanfertigung nach den beim Auftragstermin genommenen Körpermaßen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass erforderliche Änderungen aufgrund eingetretener Veränderungen an Figur/ Körpergewicht von ihm zu vertreten sind und zu seinen Lasten gehen.

§ 5 Versand

(1) Die Lieferung der Ware erfolgt durch Abholung durch den Auftraggeber im Geschäft des Auftragnehmers.
 
(2) Wünscht der Auftraggeber eine Lieferung per Versand, so erfolgt diese an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die Wahl der Zustellmethode obliegt dem Auftragnehmer.
 
(3) Mit der Übergabe der bestellten Waren an das beauftragte Versandunternehmen geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs auch bei Teillieferung auf den Auftraggeber über. Nimmt der Auftraggeber die gelieferte Ware nicht an, steht dem Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen das Recht zu, vom Auftrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die gelieferten Waren sind auch im Falle unerheblicher Mängel vom Auftraggeber unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte anzunehmen.
 
(4) Bei Abnahme der Ware durch den Kunden, hat dieser die Mangelfreiheit zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Nur bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.

§ 6 Zahlung

(1) Mit Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Bestellwertes fällig.

 

(2) Zahlungen erfolgen in Bar sofort nach Auftragserteilung oder per Überweisung sofort nach Rechnungserhalt. Die Fertigung des Auftrages beginnt erst nach Eingang der Anzahlung. Eintretende Lieferverzögerungen durch verspätete Zahlungen sind vom Auftraggeber zu vertreten.

 

(3) Die Restzahlung in Höhe von 50 Prozent wird bei der letzten Anprobe fällig.

 

(4) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren aus derselben Bestellung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers.

§ 7 Versandkosten

Die Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch für mehrmaliges Zustellen, wenn der Auftraggeber Lieferungen nicht annimmt und daher eine erneute Zustellung erfolgt. Die Berechnung erfolgt nur in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten der erneuten Zustellung.

§ 8 Nachlieferungsrecht

(1) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei der Stoffauswahl anhand von Mustern gegebenenfalls zu webtechnisch bedingten geringfügigen Abweichungen in den Farben sowie in der Gewebestruktur kommen kann. Evtl. geringfügige Abweichungen des verarbeiteten Stoffes im Vergleich zu den vom Auftraggeber ausgewählten Mustern stellen keinen Sachmangel dar und berechtigen den Auftraggeber daher nicht zur Geltendmachung der gesetzlichen Leistungsstörungsrechte. Bei den vom Auftragnehmer verwendeten Stoffen handelt es sich im Übrigen um Naturmaterialien, bei welchen es trotz sorgfältigster, qualitativ hochwertiger Verarbeitung selbst bei Zugrundelegung gleicher Maße zu Form- und Gestaltungsunterschieden kommen kann. Der Auftraggeber erkennt daher an, dass geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform keine Mängel der Ware begründen.

 

(2) Der Auftraggeber hat anlässlich der Abnahme der fertig gestellten Ware deren Vertragsmäßigkeit bzw. Mangelfreiheit zu prüfen und eventuelle Beanstandungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Auftraggeber Nachbesserung auf Kosten des Auftragnehmers verlangen.

 

(3) Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware einschließlich Transportschäden muss der Auftraggeber unverzüglich bei Anlieferung, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt unter genauer Beschreibung schriftlich anzeigen. Bei Versäumung der vorstehenden Frist sind Gewährleistungsrechte hinsichtlich offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungszeit von zwölf Monaten schriftlich anzuzeigen.

 

(4) Bei Mangelhaftigkeit der Ware ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung und/oder Nacherfüllung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung und/oder Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. In diesem Fall hat er die Kaufsache an den Auftragnehmer zurückzugeben. Unter Umständen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Nutzungsentschädigung oder einen Wertersatz zu leisten.

 

(5) Eine überdurchschnittliche Abnutzung von Waren durch starke mechanische Beanspruchungen der Produkte (z.B. unsachgemäße Pflege oder Verschleiß) begründet keine Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.

 

(6) Mängel sind gegenüber elementar Modedesign UG (haftungsbeschränkt)Geschäftsführer: Joachim Winterberg, Erdbrandweg 31B, 30938 Burgwedel anzuzeigen. Anstelle der schriftlichen Anzeige an obige Adresse ist auch eine Anzeige per E- Mail statthaft.

§ 9 Widerrufsrecht

Der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Vertrag hat Waren bzw. Produkte zum Gegenstand, die nach Wünschen des Auftraggebers gefertigt werden und auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Damit ist die gefertigte Ware für Dritte nicht brauchbar. Dies hat zur Folge, dass die Anwendung des Widerrufsrechtes und des Rückgaberechtes gemäß Fernabsatzgesetz (FernAbsG) für das vorliegende Vertragsverhältnis ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG).

§ 10 Geltendes Recht

Für das Vertragsverhältnis sowie alle damit in unmittelbarem und/oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Rechtsfolgen/-Verhältnisse bzw. daraus resultierenden Streitigkeiten gelten - unter ausdrücklichem Ausschluss von UN-Kaufrecht - ausschließlich bundesdeutsches Recht.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB bzw. des durch sie ergänzten Vertrags unwirksam sein oder werden, bleiben der Vertrag bzw. die übrigen AGB wirksam. Die Parteien verpflichten sich für einen solchen Fall bereits jetzt, die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen, ansonsten gilt das Gesetz.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von elementar Modedesign UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsführer: Rike Winterberg, Erdbrandweg 31B, 30938 Burgwedel. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.